Unser Seminarangebot
Sind die Seminare rechtskonform?
Unsere Seminarkonzepte sind sowohl auf das gesetzliche Regelwerk als auch auf die DGUV-Vorgaben abgestimmt. Damit stellen wir sicher, dass Ihre Weiterbildung jederzeit von den zuständigen Behörden sowie den gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) anerkannt wird. Einige Seminarinhalte und die jeweilige Seminardauer ergeben sich unmittelbar aus den geltenden Vorschriften. Die Arbeitsschutzberatung Hartleib achtet im Sinne der Rechtssicherheit, der hohen Qualität und der Kundenzufriedenheit konsequent auf deren Einhaltung.
Wie führt Arbeitsschutzberatung Hartleib die Seminare durch?
Unsere Online-Seminare führen wir über die Meetingsoftware Zoom durch. Hier wird den Teilnehmenden eine aktive Teilnahme durch Whiteboards, Umfragen und Breakout-Sessions geboten.
Unsere Präsenz-Seminare führen wir gern bei Ihnen im Hause durch. Um ein gutes Lernerlerbnis zu erzielen, bringt unserer Referent einen Moderationskoffer mit allem notwendigem Zubehör mit.
Welche Vorteile bringt mir ein Seminar über Arbeitsschutzberatung Hartleib?
Ihre Vorteile:
- DGUV-konforme Inhalte
- methodisch/ didaktisch aufbereitete Präsentationen
- interaktive Lern/Lehrmethoden
- Live-Online oder in Präsenz
- ordnungsgemäße Dokumentation durch ein ausgestelltes Teilnehmerzertifikat

Führungskraft im Arbeitsschutz
(8 UE = 1 Tag)
Schulungskonzept ansehen:
Unterweisungen im Arbeits- und Brandschutz
Wofür benötige ich Unterweisungen?
Eine Verpflichtung die Beschäftigten im Arbeitsschutz zu Unterweisen ergibt sich aus §12 Arbeitsschutzgesetz. Demnach hat der Arbeitgeber (der Unternehmer) die Beschäftigten (seine Mitarbeitenden) über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit während seiner Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen (Vgl. ArbSchG).
Wichtig ist, dass die Unterweisung sowohl den Arbeitsplatz aus auch den Aufgabenbereich angemessen widerspiegelt.
Wann unterweise ich meine Beschäftigten?
Die Unterweisung hat zu erfolgen
- mit der Einstellung, vor Aufnahme der Tätigkeit
- bei Veränderungen des Tätigkeitsbereichs
- bei Einführung neuer Arbeitsmittel, z. B. neue Maschinen
- bei Einführung neuer Technologien
- bei besonderen Anlässen, z. B. nach Unfällen, Berufskrankheiten, Beinahe-Unfällen, uvw.
- sowie in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich
Wer ist für die Unterweisung verantwortlich?
Sie als Unternehmer sind in der Gesamtverantwortung die Unterweisungen sicherzustellen. Die Durchführung darf durch geeignetes Personal erfolgen, was den Unternehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung entbindet.
Wie kann Arbeitsschutzberatung Hartleib hier unterstützen?
Als erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit und Lernbegleiter im Arbeitsschutz führe ich im Auftrag des Unternehmers jährliche Sicherheitsunterweisungen sowie Erstunterweisungen als auch Unterweisungen bei besonderen Anlässen durch.
Ihre Vorteile:
- rechtssichere Inhalte
- methodisch/ didaktisch aufbereitete Präsentationen
- praxisnahe Einweisungen in die Gefährdungen vor Ort
- allgemeine Unterweisungen auch als Online-Variante
- ordnungsgemäße Dokumentation
