Pflichtenübertragung Arbeitsschutz
Pflichtenübertragung an Führungskräfte
Um Unternehmerpflichten wirksam auf Führungskräfte zu übertragen, ist eine entsprechende Schulung erforderlich. Sie stellt sicher, dass die Führungskräfte ihre Verantwortung sowie ihre Rechte und Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und verstehen. Die Delegation dieser Pflichten muss schriftlich erfolgen.
Erfahren Sie hier, warum es notwendig ist, ihre Führungskräfte zu schulen:
Pflichten im Arbeitsschutz übertragen
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Unterweisungen im Arbeitsschutz
Unterweisungen im Arbeitsschutz
Der Unternehmer muss sicherstellen, dass seine Beschäftigten über alle auftretenden Gefährdungen und die entgegenwirkenden Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Die Unterweisung baut auf der Gefährdungsbeurteilung sowie auf die Betriebsanweisungen des Unternehmens auf.
Ziel von Unterweisungen ist es, das sicherheitsgerechte Verhalten der Mitarbeitenden zu fördern. Dies geschieht durch die Erweiterung von Kenntnissen, das Vermitteln, Verbessern und Sichern von Fähigkeiten, das Aufzeigen klarer Leitplanken sowie durch die Motivation zu sicherem Verhalten. Darüber hinaus sollen Unterweisungen eine positive Einstellung gegenüber dem Arbeits- und Gesundheitsschutz entwickeln und stärken.
Erfahren Sie hier, warum es notwendig ist, ihre Beschäftigten zu unterweisen:
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Erste Hilfe im Betrieb
Erste Hilfe sicherstellen
Der Unternehmer muss sich grundlegende Gedanken über Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes seiner Beschäftigten machen. Hierzu zählen unter anderem die Erste Hilfe sowie sonstige Notfallmaßnahmen.
Erfahren Sie hier, welche Maßnahmen Sie als Unternehmer zwingend angehen sollten:
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