Unterweisungen im Arbeits- und Brandschutz
Wofür benötige ich Unterweisungen?
Eine Verpflichtung die Beschäftigten im Arbeitsschutz zu Unterweisen ergibt sich aus §12 Arbeitsschutzgesetz. Demnach hat der Arbeitgeber (der Unternehmer) die Beschäftigten (seine Mitarbeitenden) über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit während seiner Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen (Vgl. ArbSchG).
Wichtig ist, dass die Unterweisung sowohl den Arbeitsplatz aus auch den Aufgabenbereich angemessen widerspiegelt.
Wann unterweise ich meine Beschäftigten?
Die Unterweisung hat zu erfolgen
- mit der Einstellung, vor Aufnahme der Tätigkeit
- bei Veränderungen des Tätigkeitsbereichs
- bei Einführung neuer Arbeitsmittel, z. B. neue Maschinen
- bei Einführung neuer Technologien
- bei besonderen Anlässen, z. B. nach Unfällen, Berufskrankheiten, Beinahe-Unfällen, uvw.
- sowie in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich
Wer ist für die Unterweisung verantwortlich?
Sie als Unternehmer sind in der Gesamtverantwortung die Unterweisungen sicherzustellen. Die Durchführung darf durch geeignetes Personal erfolgen, was den Unternehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung entbindet.
Wie kann Arbeitsschutzberatung Hartleib hier unterstützen?
Als erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit und Lernbegleiter im Arbeitsschutz führe ich im Auftrag des Unternehmers jährliche Sicherheitsunterweisungen sowie Erstunterweisungen als auch Unterweisungen bei besonderen Anlässen durch.
Ihre Vorteile:
- rechtssichere Inhalte
- methodisch/ didaktisch aufbereitete Präsentationen
- praxisnahe Einweisungen in die Gefährdungen vor Ort
- allgemeine Unterweisungen auch als Online-Variante
- ordnungsgemäße Dokumentation
