Brandschutzbeauftragter - durch einen Brandschutzbeauftragten nach DGUV 205-003/ vfdb-Richtlinie 12/09-01
Warum benötigen Sie einen Brandschutzbeauftragten?
Die Forderung nach einem Brandschutzbeauftragten können aus dem Brandschutzkonzept, einer Baugenehmigung mit brandschutztechnischen Auflagen oder aus den Landesbauordnungen, hier die Sonderbauten, hervorgehen. So finden sich Verpflichtungen zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in den Industriebau-Richtlinie, den Versammlungsstättenverordnungen, den Verkaufsstättenverordnungen und den Hochhausrichtlinien.
Darüber hinaus kann sich auch eine Verpflichtung aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen mit Versicherungen, Kunden oder Lieferanten ergeben. In manchen Fällen ergibt sich die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten aus ihrer Gefährdungsbeurteilung, die als Maßnahme zur Bekämpfung eines Restrisikos die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten aufzeigt.
Welche Leistungen erwarten Sie in der brandschutztechnischen Betreuung?
- Beratung zum Aufbau ihrer Brandschutzorganisation
- Brandschutzhelfer ausbilden und bestellen
- Evakuierungsübungen planen und durchführen
- Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
- nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
- nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung
- nach § 6 Gefahrstoffverordnung
- und viele weitere
- Durchführen von Brandschutzbegehungen inkl. rechtssicherer Dokumentation und Beratung zur Mängelabstellung (Umsetzung von Maßnahmen)
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschußsitzungen
- Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
- Erstellen und Durchführen der jährlichen Brandschutzunterweisung
- Erstellen eines Gefahrstoffkataster
- Erstellen eines Prüfmittel-Prüfplans
- auf Wunsch: Durchführung von internen Audits nach DIN ISO 45001
