Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung - durch eine "zur befähigten Person" des jeweiligen Arbeitsmittel

Warum müssen ihre Arbeitsmittel geprüft werden?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Arbeitsmittel vor der Verwendung auf ihre Gefährdungen hin beurteilt wurden, entsprechende Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen wurden und die Verwendung nach dem Stand der Technik sicher ist. Um eine sichere Verwendung der Arbeitsmittel zu gewährleisten, sollten Sie als Unternehmen ihre Arbeitsmittel einem Soll/Ist-Abgleich unterziehen, eine sogenannte jährliche Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung.

Welche Arbeitsmittel können wir prüfen?
  • Leitern, Tritte und Kleingerüste
  • ortsfeste Steigleitern und Steigeisengänge
  • Regalanlagen
  • Absetzcontainer und Abroll- /Abgleitcontainer
  • Anschlagmittel, Zurrhilfsmittel und Lastenaufnahmemittel

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